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   VGH Bayern, 15.07.1991 - 11 B 91.74   

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VGH Bayern, 15.07.1991 - 11 B 91.74 (https://dejure.org/1991,4630)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.1991 - 11 B 91.74 (https://dejure.org/1991,4630)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 1991 - 11 B 91.74 (https://dejure.org/1991,4630)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 486
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 19 A 3812/98

    Straßenverkehrsrecht: Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur

    Die aus diesen Gründen erforderliche persönliche Zuverlässigkeit ist durch Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse zu beurteilen (vgl. dazu auch BVerwG a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2.6.1992 a.a.O., Beschluß vom 21.3.1997 a.a.O und Beschluß vom 18.5.1998 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 15.7.1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486 ).
  • OVG Saarland, 22.06.2004 - 1 W 23/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Aus der uneingeschränkten Bezugnahme auf diese Vorschrift in § 48 Abs. 10 Satz 1 FeV folgt, dass bereits die auf Tatsachen gestützte Prognose, der Antragsteller werde seiner besonderen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung auch künftig nicht gerecht werden, zur Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zwingt, ohne dass ein zweifelsfreier Nachweis der Unzuvverlässigkeit erforderlich ist vgl. u.a. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 48 FeV Rz 17; VGH München, Urteil vom 15.7.1991 - 11 B 91/74 -, NZV 1991, 486 = VRS 82, 78.
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für

    In seinem Urteil vom 5. Juli 1991 (NZV 1991, 486) hat der Senat zu § 15 k Abs. 1 StVZO und § 15 e Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 und 5 StVZO zwar entschieden, dass die Ausräumung eines jeden Zweifels an der Unzuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers nicht Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist, sondern dass es ausreicht, wenn Umstände vorliegen, die nach ihrer Anzahl die Befürchtung einer Missachtung der ihm obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten rechtfertigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 19 B 501/97

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ;

    vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1992 und Beschluß vom 21. März 1997 a.a.O.; VGH München, Urteil vom 15. Juli 1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 19 B 172/97

    Rechtmäßgikeit der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1992 a.a.O.; VGH München, Urteil vom 15. Juli 1991 - 11 B 91.74 - NZV 1991, 486.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.07.1991 - 11 CE 91.2004   

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VGH Bayern, 31.07.1991 - 11 CE 91.2004 (https://dejure.org/1991,6949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.1991 - 11 CE 91.2004 (https://dejure.org/1991,6949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - 11 CE 91.2004 (https://dejure.org/1991,6949)
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  • NZV 1991, 486
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96

    Mehrere Gutachten

    Dem so bestehenden Anspruch steht auch nicht § 44 a Satz 1 VwGO entgegen (a.A.: BayVGH, Beschluß vom 31. Juli 1991 DAR 92, 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2012 - 16 B 180/12

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen

    vgl. in diesem Zusammenhang Bay. VGH, Beschluss vom 31. Juli 1991 11 CE 91.2004 , juris (nur Kurztext) = DAR 1992, 34.
  • VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf Einholung eines Gegengutachtens

    Isolierte Rechtsbehelfe hiergegen im weitesten Sinn sind nach § 44 a Satz 1 VwGO unzulässig, weil sie - ein Ausnahmefall des § 44 Satz 2 VwGO ist nicht gegeben - in dem Verfahren gegen die Sachentscheidung geltend zu machen sind (vgl. auch BayVGH B.v. 31.7.1991 - 11 CE 91.2004 - DAR 1992, 34).
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